Force majeure
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten bestimmte Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, unter anderem meteorologische Bedingungen, Vulkanausbrüche, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Unfall, Feuer, Katastrophen oder Anschläge, Epidemien, Blockaden, soziale Unruhen, Unruhen, Straftaten, Mangelversorgung von Rohstofflieferanten (Bolzen, Legierungen, …), oder ein anderes unvorhersehbares Ereignis oder auch wenn es vorhersehbar, unabwendbar war oder ein anderer Umstand, der die Änderung der Material- oder Lieferungspreise beeinflusst, geeignet ist, den wirtschaftlichen Schaden des Vertrages zu verursachen, INDUSTRIAS ARAGONESAS DEL ALUMINIO, SAU ist befugt, die vereinbarten vertraglichen / wirtschaftlichen Bedingungen zu ändern, und wenn dies nicht möglich oder ausreichend ist, um den Verstoß zu beheben, die vertragliche Kündigung durchzuführen, ohne dass die andere Partei einen wichtigen Anspruch auf die Änderung oder Kündigung hat, was in jedem Fall , Sie muss im Voraus begründet und benachrichtigt werden, damit die andere Partei über ausreichende Informationen über die Umstände verfügt, die die von INDUSTRIAS ARAGONESAS DEL ALUMINIO, SAU getroffene Entscheidung begründen.